Informationen zur Notbetreuung

04.06.2020

Da uns immer wieder Fragen bzgl. der einzureichenden Unterlagen für eine Berechtigung zur Teilnahme an der Notbetreuung erreichen, hier die für uns aktuell geltenden Maßgaben:

 

Einzureichende Unterlagen:

Bescheinigung der Arbeitgeber beider Erziehungsberechtigten aus der die Arbeitstage und Arbeitszeiten der ausgeübten Tätigkeit hervorgehen. Die Arbeitgeber sollten ausdrücklich erklären, dass keine Möglichkeit zur beruflichen Entlastung oder zur Verlagerung von Arbeitszeiten ins Homeoffice besteht.