Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
 
 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Update - Notbetreuung an Schulen

20.03.2020

Die Nds. Landesschulbehörde hat ihre Vorgaben zur Notbetreuung aktualisiert/ erweitert:

 

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen: 
 
• Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,

• Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,

• Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr, 

• Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
 
Die vorgenannten Berufsgruppen zählen in der aktuellen Situation zu den gesamtgesellschaftlich zwingend aufrechtzuerhaltenden Bereichen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

 

Die Notbetreuungen (…) werden in Kleinstgruppen umgesetzt. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz. Über diesen Sachstand hinaus hat sich gezeigt, dass Personen insbesondere aus dem Gesundheitsbereich in stärkerem Maß in ihren beruflichen Tätigkeitsbereichen benötigt werden. Aus diesem Grund hat nunmehr das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (…) klargestellt, dass Kinder ab sofort in die Notbetreuung auch dann aufgenommen werden, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der o.a. Berufsgruppen zu rechnen ist.

 

Die Notbetreuung wird auch in den Osterferien sichergestellt!